Das optimale Carport will gut geplant sein!
Wieviel Autos sollen untergestellt werden?
Welche Autos sollen untergestellt werden?
Was soll noch im Carport untergebracht werden?
Wieviel Grundfläche steht für den Bau zur Verfügung?
Welche Form soll die Grundfläche haben?
Welche Dachform soll das Carport bekommen?
Soll das Carport freistehend sein oder angebaut?
Welcher Stil passt am Besten?
Bei der Planung Ihres Carports spielen Fragen zur Funktionalität, Fragen zum Design und Fragen zum Baurecht eine wichtige Rolle.
Ich unterstütze Sie bei der Planung und finde mit Ihnen zusammen die optimale Lösung für Ihr Carport mit den entsprechenden Anforderungen an Design, Funktionalität und Baurecht.
Gerne bin ich Ihnen auch behilflich bei:
Überdachungen Sonderkonstruktionen
Allgemeines zu Baugenehmigung/Bauantrag für Carporte!
Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan der vorrangig beachtet werden
muss. Im Allgemeinen ist für die Errichtung eines Carports eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung seites der zuständigen Bauaufsichtisbehörde erforderlich. Bevor Sie mit vorbereitenden Arbeiten auf
dem Baugrundstück beginnen, sollten Sie sich daher vorab bei Ihrer Gemeinde ausführlich informieren. Im Allgemeinen reicht die Angabe der Adresse aus, um herauszufinden, ob eine Bauantrag, eine
Bauanzeige oder nichts dergleichen erforderlich ist.
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Baugenehmigung?
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung, Bauzeichnung mit Grundriss und Ansichten
- eventuell Statik
- einfacher Lageplan des Baugrundstückes im Original
(auf dem Lageplan wird das zu genehmigende Carport
eingezeichnet und bemaßt.
- Formular für das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
bzgl. Entwurf" (erstellt der Entwurfsvefasser, also der Architekt,
Bauingenieur oder ein anderer "Bauvorlageberechtigter")
- Formular für das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
bzgl. der Statik" bekommen Sie vom Hersteller bzw. direkt von
Ihrem Statiker.
Der Bauantrag nebst Unterlagen muss vom Bauherren und dem Entwurfsverfasser ausgefüllt und unterschrieben werden.
Auszug aus der Landesbauordnung für Carports
- in Schleswig-Holstein:
Prinzipiell sind Carports und Garagen genehmigungs- und anzeigefrei (§ 69 LBO).
- in Hamburg:
Für Carports und Garagen ist generell ein Bauantrag notwendig. Dieser muss von einem Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der fachlich geeignet ist. Dieser muss eine
Erklärung abgeben. Dadurch benötigt man keine Statik.